Gehör
noun
{n}
Gehör, Gehöre
/ɡəˈhøːɐ̯/
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- Physiologie: Sinneswahrnehmung von Lebewesen, mit der Schall wahrgenommen werden kann; einer der fünf klassischen Sinne
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ouïe
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- Physiologie: die Gesamtheit von Ohren, Hörnerv und Hörzentrum im Gehirn
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ouïe,
appareil auditif
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- Rechtssprache: das Recht, angehört zu werden
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droit d'être entendu
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gehören
verb
gehöre, gehörte, habe gehört
/ɡəˈhøːʁən/
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- etwas/jemand gehört jemandem: Eigentum von einer Person sein
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appartenir
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- etwas gehört zu etwas²: Teil von etwas sein
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faire partie,
appartenir
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- etwas gehört sich: etwas ist Teil der guten Manieren / anerkannter Regeln
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être convenable
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