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Völkerrecht noun {n}

Völkerrecht   /ˈfœlkɐˌʁɛçt/
  • Gesamtheit der rechtlichen Regeln, bestehend aus allgemeinen Prinzipien, vertraglichen Vereinbarungen sowie Gewohnheitsrecht, über die Beziehungen von Staaten in ihrer Eigenschaft als Hoheitsträger, Internationalen Organisationen und anderen Völkerrechtssubjekten (etwa der Heilige Stuhl, das Internationale Komitee vom Roten Kreuz oder Befreiungsbewegungen, in gewissen Grenzen auch der einzelne Mensch) untereinander
droit des gens, droit des nations, droit international public
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