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Ausgangssperre noun {f}

Ausgangssperre, Ausgangssperren   /ˈaʊ̯sɡaŋsˌʃpɛʁə/
  • besonders militärisch: offizielles, das heißt politisch, polizeilich oder militärisch verordnetes Verbot, innerhalb eines ausgegebenen Zeitraums die Wohnung, das Haus beziehungsweise Kaserne zu verlassen und öffentliche Plätze aufzusuchen
curfew, confinement to barracks
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