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Syndikus noun {m}

Syndikus, Syndiken/Syndikusse/Syndizi   /ˈzʏndikʊs/
  • in Deutschland: Jurist, der als Rechtsanwalt zugelassen ist, aber überwiegend oder nur für ein Unternehmen, eine Bank, einen Verband oder Ähnliches im Rahmen eines Dienstvertrages tätig wird
corporate counsel
  • veraltete Bedeutung: zunächst ein Kleriker, später dann ein Jurist, der eine Gemeinde in rechtlichen Angelegenheiten berät und vertritt
syndic
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