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Unschuldsvermutung noun {f}

Unschuldsvermutung, Unschuldsvermutungen   /ˈʊnʃʊlt͡sfɛɐ̯ˌmuːtʊŋ/
  • Strafrecht: beispielsweise in Art. 6 II MRK verankertes und auch aus nationalen Normen ableitbares Prinzip, wonach eine einer Straftat verdächtigte oder beschuldigte Person bis zum Beweis ihrer Schuld als unschuldig zu gelten hat
presumption of innocence
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