schelten
verb
schelte, schalt, habe gescholten
/ˈʃɛltn̩/
|
- intransitiv, gehoben: schimpfen
- transitiv, gehoben: ausschimpfen, schmähen
- transitiv, gehoben, herabsetzend: jemanden als etwas bezeichnen
- gehoben: tadeln, Kritik üben
- veraltete Bedeutung: fluchen, lästern
- veraltete Bedeutung: jemanden mit einem Spottnamen belegen
- veraltete Bedeutung, mit doppeltem Akkusativ oder mit für: jemandem einen ehrenwerten Titel verleihen, um damit auszudrücken, dass dies eigentlich unverdient ist
- veraltete Bedeutung, reflexiv:
sich mit jemandem zanken
- Rechtssprache, veraltete Bedeutung: anklagen
- Rechtssprache, veraltete Bedeutung: einen unredlichen Handwerker aus der Innung ausschließen und durch Treibebriefe von Ort zu Ort verfolgen
- Rechtssprache, veraltete Bedeutung: jemanden für unehrlich erklären, bescholten machen
|
reprender
|
Schelte
noun
{f}
Schelte, Schelten
/ˈʃɛltə/
|
- laut geäußerter Tadel, Zurechtweisung (in Österreich gehoben)
|
reprimenda
|