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Meineid noun {m}

Meineid, Meineide   /ˈmaɪ̯nˌʔaɪ̯t/
  • Deutschland: Verbrechen, das darin besteht, vor Gericht oder vor einer anderen zur Abnahme von Eiden zuständigen Stelle eine falsche Aussage zu beschwören (§ 154 StGB)
parjure

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-ig suffix

  /ɪk/ , /ɪx/ , /ɪç/ , /ɪɡ/ , /ɪʃ/
  • Suffix, das aus einem Substantiv ein Adjektiv/Adverb bildet
  • Suffix, das aus einer nominalen Gruppe (etwa Adjektiv + Substantiv) ein Adjektiv/Adverb bildet
-eux