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Rechtsbuch noun {n}

Rechtsbuch, Rechtsbücher   /ˈʁɛçt͡sˌbuːx/
  • Rechtsbücher werden definiert als „Privatarbeiten, die ein größeres Rechtsgebiet (Landrecht, Lehenrecht, Stadtrecht) möglichst umfassend wiederzugeben (zu »spiegeln«) suchen“
coutumier
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