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Staatsräson noun {f}

Staatsräson   /ˈʃtaːt͡sʁɛˌzɔŋ/ , /ˈʃtaːt͡sʁɛˌzɔ̃ː/
  • Politik: Grundsatz, nach dem der Staat berechtigt ist, aus zwingenden Gründen des Staatswohls seine Interessen gegebenenfalls auch unter Verletzung der Rechte Einzelner durchzusetzen
raison d’État
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