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Vermächtnis noun {n}

Vermächtnis, Vermächtnisse   /ˌfɐˈmɛçtnɪs/ , /ˌfɛɐ̯ˈmɛçtnɪs/
  • Erbrecht: Zuwendung eines bestimmten Vermögensvorteils durch letztwillige Verfügung an einen anderen, ohne diesen als Erben einzusetzen
  • Erbrecht: bestimmte Sachen oder ideelle Werte, die der Erblasser dem Vermächtnisnehmer durch letztwillige Verfügung vermacht, hinterlässt
legs
  • gehoben, bildlich: Auftrag eines Verstorbenen an die Lebenden
héritage
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