Kammer
noun
{f}
Kammer, Kammern
/ˈkamɐ/
|
- im Gegensatz zur Stube, ein nicht oder nur schlecht beheizbarer (Lager-)Raum, oft nur für einen bestimmten Zweck genutzt
- historisch die Schatzkammer eines Fürsten
- Biologie, Medizin: durch Scheidewände abgetrennter Hohlraum eines Organs
- Technik: für bestimmte Vorgänge vorgesehener Raum
- Waffentechnik: Patronenlager
- Verfassungsrecht: an der Gesetzgebung beteiligte Körperschaft
- Recht: aus mehreren Richtern bestehendes Organ der Rechtsprechung
- Vertretung einer Berufssparte, insbesondere: öffentlich-rechtliche berufsständische Körperschaft
|
cella
|