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Mord noun {m}

Mord, Morde   /mɔʁt/
  • Recht: vorsätzliche Tötung einer Person unter qualifizierten Umständen; in Deutschland, wenn sie aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, geschieht
nex, caedes
  • umgangssprachlich: allgemein Töten, Tötung eines Menschen
nex

morden verb

morde, mordete, habe gemordet   /ˈmɔʁdn̩/
  • jemanden vorsätzlich töten, einen Mord verüben
occidere
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