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erklären verb

erkläre, erklärte, habe erklärt   /ɛɐ̯ˈklɛːʁən/
  • transitiv: jemandem etwas lehrend beschreiben, erläutern, verlautbaren; auf eine Ursache zurückführen
paaiškinti
  • transitiv: etwas (offiziell) verkünden
būklė
  • Jura, Zivilrecht, zum Beispiel §§ 116–133 BGB: eine rechtlich relevante Äußerung (Willens-Erklärung) machen (abgeben); auch in der Fachsprache, insbesondere im Amtsgebrauch, kurz: erklären
ištarti
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