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Erbbaurecht noun {n}

Erbbaurecht, Erbbaurechte   /ˈɛʁpbaʊ̯ˌʁɛçt/
  • Rechtssprache: das vererbbare und veräußerbare Recht, auf oder unter der Oberfläche eines fremden Grundstücks ein Bauwerk zu errichten und zu unterhalten
opstalrecht, recht van opstal
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