Recht
noun
{n}
Recht, Rechte
/ʁɛçt/
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- Recht im objektiven Sinn: staatlich festgelegte und anerkannte Ordnung des menschlichen Zusammenlebens, deren Einhaltung durch staatlich organisierten Zwang garantiert wird
- Recht im subjektiven Sinn: Befugnis einer Person, etwas zu tun, zu unterlassen oder zu verlangen, die sich aus dem Recht im objektiven Sinn ableiten lässt
- ohne Plural: Anspruch, der nach dem Rechtsempfinden der Menschen und der Rechtsordnung gerecht und richtig ist
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recht
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recht
adjective
/ʁɛçt/
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- nur attributiv, also mit einer Deklinationsendung; keine Steigerung: zu der Seite gehörig, auf der die meisten Menschen das Herz nicht haben
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rechts
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Rechte
noun
{f}
Rechte/eine Rechte, Rechten/keine Rechten
/ˈʁɛçtə/
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rechterhand,
rechterkant
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- Sport, Boxen: ein Schlag, ein Treffer mit der rechten Hand
- Politik: konservative Parteien
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rechterkant,
rechts
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rechen
verb
reche, rechte, habe gerecht
/ˈʁɛçn̩/
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- transitiv, vorwiegend, österreichisch, süddeutsch, mitteldeutsch:
etwas, häufig auf dem Boden Liegendes mit einem Rechen, einer Harke zusammentragen
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harken
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rechten
verb
rechte, rechtete, habe gerechtet
/ˈʁɛçtn̩/
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- intransitiv oder mit Präpositionalobjekt; gehoben:
sich (verbal) mit jemandem über oder um etwas streiten (um sein Recht zu behaupten); für sein Recht einstehen, sein Recht von jemandem fordern
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ruziemaken
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