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blinde Passagierin noun {f}

blinde Passagierin/eine blinde Passagierin, blinde Passagierinnen/blinden Passagierinnen/keine blinden Passagierinnen   /ˌblɪndə pasaˈʒiːʁɪn/
  • weibliche Person, die sich in ein (öffentliches) Beförderungsmittel, das häufig auf einer Langstrecke verkehrt (Flugzeug, Schiff, LKW, Zug oder dergleichen), einschleicht, sich dort (in Laderäumen, Fahrwerken oder dergleichen) versteckt hält, um so illegal und kostenlos mitzureisen
  • übertragen: nicht-menschliches Lebewesen (Tier, Mikroorganismus oder dergleichen), das durch Zufall unbemerkt und unbeobachtet in ein Beförderungsmittel gelangt, so unfreiwillig mitreist und zumeist erst nach Ankunft am Zielort entdeckt wird
blindpassagerare
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