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Verfügung noun {f}

Verfügung, Verfügungen   /fɛɐ̯ˈfyːɡʊŋ/
  • allgemein: anordnende Bestimmung
emir, karar
  • Verwaltungsrecht: Maßnahme oder Entscheidung einer Behörde, häufig in Form eines Bescheids
  • Strafverfahren: durch Staatsanwalt oder Richter getroffene Anordnung zur Sachleistung
  • Prozessrecht: Arbeitsanweisung des Richters, Rechtspflegers oder eines Sachbearbeiters des Gerichts an den nachgeordneten Bereich
karar
  • Zivilrecht: Rechtsgeschäft, durch das der Verfügende unmittelbar auf ein bestehendes Recht einwirkt, es beispielsweise auf einen Dritten überträgt
karar, kullanım, tasarruf
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