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Pfand noun

Pfand, Pfänder   /p͡fant/
  • Recht: Gegenstand eines Sicherungsgebers, welcher vorübergehend bei einem Nehmer verbleibt, als Sicherheit für etwas, das der Geber diesem Nehmer schuldet
  • historisch, dichterisch: Gabe, Geisel als Bürgschaft
gage, nantissement
  • Geldbetrag, der bei Rückgabe eines geliehenen Leergutes erstattet wird
consigne

pfänden verb

pfände, pfändete, habe gepfändet   /ˈp͡fɛndn̩/
  • transitiv: als Sicherheit für eine ausstehende Schuld in Gewahrsam nehmen
[[emparer|s'emparer de]]
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