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Recht noun {n}

Recht, Rechte   /ʁɛçt/
  • Recht im objektiven Sinn, Genitiv „Rechts“: staatlich festgelegte und anerkannte Ordnung des menschlichen Zusammenlebens, deren Einhaltung durch staatlich organisierten Zwang garantiert wird
diritto
  • Recht im subjektiven Sinn: Befugnis einer Person, etwas zu tun, zu unterlassen oder zu verlangen, die sich aus dem Recht im objektiven Sinn ableiten lässt
diritto, facoltà, pretensione, pretesa
  • kein Plural: Anspruch, der nach dem Rechtsempfinden der Menschen und der Rechtsordnung gerecht und richtig ist
diritto, ragione, buon diritto
  • veraltete Bedeutung: Wissenschaft vom Recht; Jura, Rechtswissenschaft
diritto, giurisprudenza

rechen verb

reche, rechte, habe gerecht   /ˈʁɛçn̩/
  • transitiv, vorwiegend, österreichisch, süddeutsch, mitteldeutsch: etwas, häufig auf dem Boden Liegendes mit einem Rechen, einer Harke zusammentragen
rastrellare

recht adjective

  /ʁɛçt/
  • nur attributiv, also mit einer Deklinationsendung; keine Steigerung: zu der Seite gehörig, auf der die meisten Menschen das Herz nicht haben
  • passend, richtig; den Erwartungen und der Moral entsprechend
  • angenehm, erwünscht
destro
  • keine Steigerung, Mathematik, von einem Winkel ausgesagt: 90 Grad messend
destra
  • den anzuwendenden Gesetzen entsprechend; Fakten berücksichtigend
diritto

rechten verb

rechte, rechtete, habe gerechtet   /ˈʁɛçtn̩/
  • intransitiv oder mit Präpositionalobjekt; gehoben: sich (verbal) mit jemandem über oder um etwas streiten (um sein Recht zu behaupten); für sein Recht einstehen, sein Recht von jemandem fordern
bene

recht adverb

  /ʁɛçt/
  • im hohen Ausmaß (aber nicht wirklich sehr)
basta
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