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Abkommen noun {n}

Abkommen   /ˈapˌkɔmən/
  • Recht: Einigung, Vereinbarung zwischen zwei oder mehreren Parteien (Institutionen oder Staaten) über ein Thema
akkoord, overeenkomst, convenant, schikking, verdrag

abkommen verb

abkomme/komme ab, abkam/kam ab, bin abgekommen   /ˈapˌkɔmən/
  • von episodischen Gewässern: Wasserzulauf erhalten und zu fließen beginnen (gemeint ist zumeist das starke Fließen und die damit verbundenen etwaigen Schäden)
aanbrengen
  • von Wind und Wetter: (unerwartet) entstehen und dabei näher kommen
heffen

abkommen verb

abkomme/komme ab, abkam/kam ab, bin abgekommen   /ˈapˌkɔmən/
  • veraltet: von (etwas, jemandem) stammen, auf (etwas, jemanden) zurückgehen
afdalen
  • sich unbeabsichtigt von einer ursprünglich bereits eingeschlagenen Richtung entfernen
overgaan
  • (einen Wettkampf, eine sportliche Übung oder dergleichen) auf bestimmte Weise anfangen
aanvang
  • übertragen zu [2a]: mit etwas aufhören; sich von etwas trennen; auf etwas verzichten
  • sich freimachen, loskommen (von etwas, zumeist einer Tätigkeit)
achterlaten
  • sich (von etwas, jemandem) entfernen, lösen
afbinden
  • übertragen zu [2a]: (gedanklich, diskursiv oder dergleichen) sich vom eigentlichen Ziel (zeitweise) entfernen, den thematischen Zusammenhang (zeitweise) verlieren
afdrijven
  • von einer Entwicklung überholt werden, ungebräuchlich und unmodern werden
naar buiten gaan

Abkomme noun {m}

Abkomme, Abkommen   /ˈapkɔmə/
  • veraltet, gehoben: leiblich von jemandem abstammende Person, Nachkomme, Nachfahre
afstammeling
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