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Adhäsionsprozess noun {m}

Adhäsionsprozess, Adhäsionsprozesse   /athɛˈzi̯oːnspʁoˌt͡sɛs/
  • deutsches Strafprozessrecht: in den §§ 403–406c StPO geregelte Möglichkeit des durch eine Straftat Verletzten, seine bürgerlich-rechtlichen Ansprüche gegen den Straftäter, für die nach § 13 GVG eigentlich das Zivilgericht zuständig ist, auf Antrag bereits im Strafverfahren geltend zu machen
postępowanie adhezyjne, proces adhezyjny
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