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Recht noun {n}

Recht, Rechte   /ʁɛçt/
  • Recht im objektiven Sinn, Genitiv „Rechts“: staatlich festgelegte und anerkannte Ordnung des menschlichen Zusammenlebens, deren Einhaltung durch staatlich organisierten Zwang garantiert wird
  • kein Plural: Anspruch, der nach dem Rechtsempfinden der Menschen und der Rechtsordnung gerecht und richtig ist
право
  • Recht im subjektiven Sinn: Befugnis einer Person, etwas zu tun, zu unterlassen oder zu verlangen, die sich aus dem Recht im objektiven Sinn ableiten lässt
право, законное притязание, законное требование, полномочие, претензия

recht adjective

  /ʁɛçt/
  • nur attributiv, also mit einer Deklinationsendung; keine Steigerung: zu der Seite gehörig, auf der die meisten Menschen das Herz nicht haben
  • keine Steigerung, Mathematik, von einem Winkel ausgesagt: 90 Grad messend
правый
  • passend, richtig; den Erwartungen und der Moral entsprechend
  • angenehm, erwünscht
пра́вый
  • den anzuwendenden Gesetzen entsprechend; Fakten berücksichtigend
правильный

recht adverb

  /ʁɛçt/
  • im hohen Ausmaß (aber nicht wirklich sehr)
довольно

rechten verb

rechte, rechtete, habe gerechtet   /ˈʁɛçtn̩/
  • intransitiv oder mit Präpositionalobjekt; gehoben: sich (verbal) mit jemandem über oder um etwas streiten (um sein Recht zu behaupten); für sein Recht einstehen, sein Recht von jemandem fordern
верно

rechen verb

reche, rechte, habe gerecht   /ˈʁɛçn̩/
  • transitiv, vorwiegend, österreichisch, süddeutsch, mitteldeutsch: etwas, häufig auf dem Boden Liegendes mit einem Rechen, einer Harke zusammentragen
гра́блить
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