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Recht noun {n}

Recht, Rechte   /ʁɛçt/
  • Recht im objektiven Sinn: staatlich festgelegte und anerkannte Ordnung des menschlichen Zusammenlebens, deren Einhaltung durch staatlich organisierten Zwang garantiert wird
  • Recht im subjektiven Sinn: Befugnis einer Person, etwas zu tun, zu unterlassen oder zu verlangen, die sich aus dem Recht im objektiven Sinn ableiten lässt
  • ohne Plural: Anspruch, der nach dem Rechtsempfinden der Menschen und der Rechtsordnung gerecht und richtig ist
droit

recht adjective

  /ʁɛçt/
  • nur attributiv, also mit einer Deklinationsendung; keine Steigerung: zu der Seite gehörig, auf der die meisten Menschen das Herz nicht haben
  • keine Steigerung, Mathematik, von einem Winkel ausgesagt: 90 Grad messend
droit
  • passend, richtig; den Erwartungen und der Moral entsprechend
bon, juste
  • angenehm, erwünscht
juste

recht adverb

  /ʁɛçt/
  • im hohen Ausmaß (aber nicht wirklich sehr)
assez

rechten verb

rechte, rechtete, habe gerechtet   /ˈʁɛçtn̩/
  • intransitiv oder mit Präpositionalobjekt; gehoben: sich (verbal) mit jemandem über oder um etwas streiten (um sein Recht zu behaupten); für sein Recht einstehen, sein Recht von jemandem fordern
demander, dispute, disputer, droit, défendre, quereller

rechen verb

reche, rechte, habe gerecht   /ˈʁɛçn̩/
  • transitiv, vorwiegend, österreichisch, süddeutsch, mitteldeutsch: etwas, häufig auf dem Boden Liegendes mit einem Rechen, einer Harke zusammentragen
ratisser, râteler
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